Lerntherapie

Lerntherapeutische Hilfe kann in Anspruch genommen werden,

  • wenn trotz ausreichender Bemühungen keine Lernfortschritte erzielt werden,
  • wenn grundlegende Lücken geschlossen werden müssen und
  • wenn das Kind oder seine Familie unter der Lernsituation leidet.

Lerntherapie hilft,

  • Lesen,
  • Schreiben und
  • Rechnen

auch unter den erschwerten Bedingungen einer Legasthenie oder Dyskalkulie zu erlernen.

 

Auch Blockierungen durch

  • Schulängste,
  • AD(H)S,
  • Machtkämpfe mit den Eltern,
  • Konzentrations- oder Merkschwäche

lassen sich erfolgreich durch lerntherapeutische Maßnahmen behandeln.

Unter Erfüllung bestimmter Voraussetzungen kann das zuständige Jugendamt die Kosten für die Therapie übernehmen.